Wir kümmern uns um die rechtssichere Entsorgung Ihrer Transportverpackungen

 Aufgrund der erweiterten Produktverantwortung sind Hersteller/Vertreiber von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet ihre Verpackungen zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen.
Transportverpackungen (TV) müssen nicht bei einem Dualen System lizenziert werden.

Wir machen den Unterschied

08/15 Lösungen                                                             Unsere leistungsgerechte Lösung

Rechtssicher

Rechtssicher

Mengenmeldung

Mengenmeldung

Zahlung nur für abgeholte Mengen

Mengenaufschlüsselung pro Kunde

Kostenaufschlüsselung

pro Kunde

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Die nächsten Schritte

1 Kontakt

Füllen Sie das Kontaktformular aus, senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an.​

2 Erstgespräch

Um Ihnen ein individuelles Angebot zu erstellen, benötigen wir einige Informationen über Ihr Unternehmen.

3 Kosten sparen

Erhalten Sie von uns Ihr persönliches Angebot unter Berücksichtigung Ihrer Informationen.


Unsere transparente und leistungsgerechte Lösung

Bei uns zahlen Sie einen aufwandsbezogenen monatlichen Grundpreis (min. 70,00 €/Monat). Sobald einer Ihrer Kunden einen Abholwunsch Ihrer Transportverpackungen äußert, werden wir tätig und lassen diese von einem unserer Partner in jedem Winkel Deutschlands abholen.​

Wir prüfen und begleichen die Rechnungen. Hierfür fällt eine kleine Gebühr an

Am Ende eines Monats erhalten Sie von uns eine Rechnung mit den Nettobeträgen über die getätigten Leistungen. Selbstverständlich liegen unserer Rechnung die Rechnungen unserer Partner an.

Halbjährlich erhalten Sie eine Dokumentation, die folgende Daten enthält:

 Kosten je Kunde
Abgeholte Menge je Kunde
Zusatzkosten je Kunde (z.B. Leerfahrten, der Kunde war trotz Anmeldung nicht vor Ort)

 Kunden & Partner

Was sind Transportverpackungen

Definition & Zweck

Transportverpackungen dienen dem Schutz von Waren während des Transports zwischen Handelsstufen und sind typischerweise nicht für Endverbraucher bestimmt.

Rücknahmepflicht

Hersteller und Vertreiber sind gem. § 15 Abs. 1 VerpackG verpflichtet Transportverpackungen unentgeltlich zurückzunehmen und einer rechtskonformen Verwertung zuzuführen.

Materialien und Beispiele

Transportverpackungen können aus verschiedenen Materialien wie Papier/Pappe (z.B. Kartonage), Kunststoff (z.B. Folie/Kanister), Metall (z.B. Fässer) oder Holz (z.B. Paletten) bestehen.

Unterschied zu Verkaufsverpack-ungen

Verkaufsverpackungen fallen bei Endverbraucher an und müssen bei einem Dualen System lizenziert werden.


Transportverpackungen sind nicht lizenzpflichtig.
Eine unentgeltliche und rechtskonforme Abholung / Verwertung der Transportverpackungen ist sicherzustellen.

Kontaktieren Sie uns

Mit über 30 Jahren Branchenerfahrung sind wir Ihr kompetenter Partner, wenn es um die rechtssichere Entsorgung Ihrer Verpackungen geht. Bei uns erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen. Wir bieten Ihnen hochwertige Dienstleistungen und stehen Ihnen für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung.

Seit 1993 sind wir im Bereich der Verpackungsverordnung, jetzt Verpackungsgesetz, tätig. Seit 2006 beraten wir als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb selbständig und unabhängig alle betroffenen Akteure im Umfeld des Verpackungsgesetzes.​


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