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Transportverpackungen dienen dem Schutz von Waren während des Transports zwischen Handelsstufen und sind typischerweise nicht für Endverbraucher bestimmt.
Hersteller und Vertreiber sind gem. § 15 Abs. 1 VerpackG verpflichtet Transportverpackungen unentgeltlich zurückzunehmen und einer rechtskonformen Verwertung zuzuführen.
Transportverpackungen können aus verschiedenen Materialien wie Papier/Pappe (z.B. Kartonage), Kunststoff (z.B. Folie/Kanister), Metall (z.B. Fässer) oder Holz (z.B. Paletten) bestehen.
Verkaufsverpackungen fallen bei Endverbraucher an und müssen bei einem Dualen System lizenziert werden.
Transportverpackungen sind nicht lizenzpflichtig.
Eine unentgeltliche und rechtskonforme Abholung / Verwertung der Transportverpackungen ist sicherzustellen.
Mit über 30 Jahren Branchenerfahrung sind wir Ihr kompetenter Partner, wenn es um die rechtssichere Entsorgung Ihrer Verpackungen geht. Bei uns erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen. Wir bieten Ihnen hochwertige Dienstleistungen und stehen Ihnen für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung.
Seit 1993 sind wir im Bereich der Verpackungsverordnung, jetzt Verpackungsgesetz, tätig. Seit 2006 beraten wir als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb selbständig und unabhängig alle betroffenen Akteure im Umfeld des Verpackungsgesetzes.